Ein Mieter sollte EUR 30,-- mehr an Nebenkosten bezahlen und aufgrund seines hohen Alters die Mietangelegenheiten per Vollmacht an seine Tochter bertragen. Ich war diesbezglich zu einem Gesprch bei Frau Buchhorn. Frau Buchhorn schrieb einen Brief an den Mieter und leitete diesen Brief per Email an die Tochter des Mieters weiter. Noch vor einer Rckmeldung des Mieters oder seiner Tochter schrieb mir Frau Buchhorn eine Rechnung ber EUR 1543,19, 1,3 x Geschftsgebhr , 1,5 x Einigungsgebhr, EUR 20,-- Auslagenpauschale und die MWST.Als Streitwert hatte sie 12 Monatsmieten und 12 x EUR 30,-- Nebenkostenerhhung in Hhe von EUR 7080,--angenommen. Ich war vllig geschockt, und habe Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Ein Telefongesprch mit dem Mieter ergab, dass er seiner Tochter keine Vollmacht geben wolle. Frau Buchhorn hat sich mittlerweile bereit erklrt den Rechnungsbetrag um die Einigungsgebhr zu reduzieren. Es steht nun ein Betrag von EUR 729,23 im Raume.Obwohl dieser Betrag als Maximalforderung von der Gebhrenordnung gedeckt ist, fhle ich mich abgezockt. Dieser Betrag steht m. E. in keinem Verhltnis zu einem kurzem Gesprch und dem Schreiben eines Briefes, zumal nichts erreicht wurde. Dies ist in bezug auf das Honorar die erste negative, wenn auch teure Erfahrung, die ich mit einem(r) Anwalt(in) machen musste . Ich hatte die Anwltin aufgrund einer positiven Bewertung auf Anwalt.de ausgewhlt. Dort habe ich dann oben stehende Bewertung abgegeben. 2 Tage spter war dann die Rubrik Bewertung bei Frau Buchhorn auf Anwalt. de deaktiviert. Ein Anruf bei Anwalt.de ergab, dass der Rechtsanwalt berechtigt ist, die Bewertungen zu deaktivieren.Das bedeutet, Anwalt.de ist kein objektives Bewertungsportal, sondern eine reine Werbe- /Informationsplattform fr Anwlte.
Ich sollte fr eine Beratung und einen Brief in einer Mietrechtssache noch vor der Antwort des Mieters EUR 1543.-- bezahlen. Frau Buchhorn hatte einen Streitwert von 12 Monatsmieten angenommen und 1.3 x EUR 456.00 Geschftsgebhr und 1.5 x EUR 456.00 Einigungsgebhr ?? in Rechnung gestellt.Eine Rckfrage bei dem Mieter ergab, dass er meinen Einigungsvorschlag ablehnte.Ich habe dann Frau Buchhorn sofort das Mandat entzogen. Anwlte, die so kreativ in der Gebhrenordnung zu Ungunsten Ihres Mandanten sind, brauche ich nicht, zumal nichts erreicht wurde. Ich habe dann die Einigungsgebhr zusammen mit einer Auslagenpauschale in Hhe von 729.23 bezahlt. Obwohl das als Maximalbetrag von der Gebhrenordnung gedeckt ist, fhle ich mich ber den Tisch gezogen. Das Schreiben eines Briefes und eine Beratung stehen m. E. in keinem Verhltnis zum Rechnungsbetrag .Deshalb nie wieder Anwaltskanzlei Buchhorn.Sehr geehrte Frau Buchhorn,Ich habe jetzt erst zuflligerweise Ihre Rezension gelesen. Eigentlich wollte ich mich mit dieser uerst unschnen Sache nicht mehr befassen.Ich stelle hiermit fest : Es hat keine Einigung mit dem Mieter oder seiner Tochter in dieser Angelegenheit gegeben. Es liegt keine schriftliche Einigung vor. Ihre Antwort auf meine Rezension ist diesbezglich falsch. Auch bei einer anwaltlichen Ttigkeit sollte zumindest eine Relation zwischen den Kosten und dem Aufwand des Anwaltes oder Nutzen des Mandanten zu erkennen sein. Bei Ihnen war das m. E. In keinster Weise gegeben.
Die Bewertung sagt schn alles.
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